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In den Diskursen, die sich bemühen die Transformationsprozesse und Neustrukturierungen der aktuellen politischen, sozialen und ökonomischen Verhältnisse zu erfassen und zu analysieren, ist Sicherheit eines der Konzepte, auf das regelmäßig und häufig Bezug genommen wird.
Ob versucht wird den Wandel von Arbeitsverhältnissen anhand der Diagnose einer zunehmenden Prekarisierung und Flexibilisierung zu fassen, oder ob die Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte problematisiert wird, regelmäßig fungiert „Sicherheit“ als die Kategorie, anhand derer die unterschiedlichen politischen, sozialen und ökonomischen Transformationsprozesse deutlich gemacht werden. Dabei erfolgt auf der einen Seite ein positiver Bezug auf den Begriff der Sicherheit, nicht zuletzt, da dieser „weit mehr verspricht als bloßen Schutz, nämlich Gewissheit, Verlässlichkeit und vor allem Beruhigung und Geborgenheit.“[1] Auch in normativen politischen Theorien sind beispielweise Freiheit von Angst, Erwartungs- und Rechtssicherheit oder soziale Sicherheit häufig Bezugspunkte, denen ein zentraler Stellenwert zukommt. Auf der anderen Seite ist der Begriff der Sicherheit jedoch negativ konnotiert und wird als eine primär repressiv wirkende Kategorie aufgefasst. So dient z.B. die Forderung nach Sicherheit häufig als konservatives Argument dafür, den Versuch der persönlichen oder politischen Neuerung zu unterbinden, oder sie wird als legitimatorische Grundlage für exzessive polizeiliche oder militärische Maßnahmen gegen tatsächliche oder vermeintliche terroristische oder kriminelle Gefahren bemüht.
Sowohl in Hinblick auf die aktuellen öffentlichen Debatten als auch in Bezug auf die ideengeschichtliche Tradition lässt sich feststellen, dass Sicherheit in aller Regel im Verhältnis zu dem Begriff und normativen Ideal der Freiheit diskutiert wird. Das Verständnis des Konzepts und der Bedeutung von Sicherheit hat sich derartig eng durch den Bezug auf das Ideal der Freiheit herausgebildet, dass der Zusammenhang dieser beiden Begriffe stets bei der Thematisierung und Problematisierung jedes einzelnen von ihnen mitreflektiert werden muss. Wie sehr sich dabei einzelne Konzeptionen von Freiheit und Sicherheit und ihres Verhältnisses unterscheiden können, lässt sich anhand der beiden großen Strömungen der neuzeitlichen politischen Theorie und Philosophie demonstrieren.
So wird beispielweise in der Tradition republikanischen politischen Denkens die Freiheit der Bürger durch eine Sicherheit etablierende und gewährleistende staatliche Ordnung erst ermöglicht. Diese Ordnung beruht auf dem Prinzip der Macht- und somit Gewaltenteilung und besteht in einer Struktur von Institutionen, die sich wechselseitig kontrollieren und so die einzelnen Bürger gegen Übergriffe anderer sichern - auch da diese wiederum das jeweilige Wirken der Institutionen (zumindest) kontrollieren. „Sicherheit“ wird hier weniger mit dem direkten Schutz von Leib und Leben in Verbindung gebracht, sondern bezeichnet ein zentrales Element einer Konzeption von Freiheit, in der Personen dann als frei zu bezeichnen wären, wenn niemand – weder Einzelpersonen, noch Korporationen oder Institutionen – , willkürlich in die Belange anderer eingreifen kann. D.h. in dieser Konzeption wird schon die Existenz der Möglichkeit zur Interferenz als Freiheitseinschränkung begriffen, und sich nicht nur auf tatsächlich erfolgende, aktuale Einmischungen konzentriert. Überlegungen, welche rechtlichen, politischen und sozialen Verhältnisse Freiheit gewährleisten können, werden somit schon auf der grundlegenden Ebene normativer Konzeption relevant und gehen in diese ein.
Im liberalen politischen Denken dagegen wurde Sicherheit als ein der Freiheit konzeptuell äußeres Prinzip verstanden. Auch wenn, um wesentliche Freiheiten zu garantieren, eine dies gewährleistende politische Ordnung etabliert werden muss, so schränkt diese nichtsdestotrotz den individuellen Freiheitsspielraum der ihr unterliegenden Bürger ein. Während also im Liberalismus Freiheit und Sicherheit in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen und ihre Beziehung dauerhaft neu etabliert und konfiguriert werden muss, so bedingen sie im republikanischen politischen Denken einander. Dies impliziert, dass tatsächlich in den jeweiligen Strömungen politischen Denkens nicht nur das Verhältnis von Sicherheit zu anderen normativen Idealen unterschiedlich gefasst wird, sondern – wie schon angedeutet – dass auch inhaltlich unter Sicherheit jeweils anderes verstanden wird.
Die differenten Konzeptionen werden jedoch in gewisser Weise durch die stärker im Diskurs der politischen Theorie und Philosophie präsente liberale Perspektive, gerade in ihrer Rekonstruktion der geschichtlichen Entwicklung der modernen Staatlichkeit und ihrer politischen Diskurse, verdeckt. Ihr zufolge lässt sich im westeuropäischen Rahmen eine historische Evolution des Sicherheitsverständnisses von der Sicherung von Leib und Leben der Bürger über die Garantie individueller Freiheitsrechte hin zu Fragen sozialer Sicherheit feststellen. Fraglich ist in dieser Perspektive, ob die Bedeutung des Sicherheitsbegriffs jeweils wechselt, oder ob sie eher vertieft oder erweitert wird. Obwohl sie sich nicht darauf reduzieren lässt, hängt an der Beantwortung der Frage, ob sich das Sicherheitsverständnis stark ändert und von alten Bedeutungen ablöst, oder ob es diese weiterhin inkorporiert oder sich gar auf diese als wesentliche Bestandteile rückführen lässt, auch die positive oder negative Bewertung von Sicherheit ab. So argumentieren einige Autoren beispielsweise, dass Sicherheit wesentlich als Schutz von Leib und Leben zu verstehen sei und somit notwendig durch die Abwehr von Gefahren und die Ausdeutung ihrer Quellen bestimmt ist. In Krisenzeiten etwa würde Sicherheit zunehmend auf diesen Aspekt reduziert werden bzw. würde das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit einseitig zu Gunsten der Schutzfunktion aufgelöst werden. Aber auch unter relativ stabilen und friedlichen Verhältnissen würde eine auf Sicherheit beruhende politische Ordnung immer wieder eine Dynamik von Ausschlüssen und der Ausdeutung von Feinden hervorbringen, da Sicherheit selbst ein wesentlich negatives Prinzip sei.[2]
Um die komplizierte Geschichte und Verwendung des Sicherheitsbegriff, sowohl hinsichtlich seiner Verwendung als Argument innerhalb direkter politischer Auseinandersetzungen als auch bezüglich der theoretischen Ausdeutungen und Bezugnahmen, besser verstehen zu können, liegt es nahe weitere analytische Unterscheidungen zu berücksichtigen. So lassen sich die einzelnen positiven Bezugnahmen etwa derart unterscheiden, dass in manchen Sicherheit als Selbstwert verstanden wird, sie in anderen hingegen als Bedingung der Möglichkeit für die Existenz anderer „Güter“ angesehen wird. Ebenso ist es möglich, dass der Wert der Sicherheit wiederum von der Existenz bestimmter anderer „Güter“ abhängt und ohne diese nicht gegeben wäre. Die negativen Varianten wiederum lassen sich u.a. dahingehend differenzieren, dass in ihnen Sicherheit entweder so gefasst wird, dass sie die Existenz anderer „Güter“ verhindert, oder dass sie deren Wert verringert. Eine weitere relevante Unterscheidung, gerade auch für die Analyse aktueller Sicherheitsdiskurse, ist jene zwischen „objektiver“ und „subjektiver“ und der zwischen „äußerer“ und „innerer“ Sicherheit.
Während sich die letztere Unterscheidung auf den Gegenstandsbereich von Sicherheit bezieht – werden eher äußere, den personalen Status oder den Handlungsbereich betreffende Verhältnisse oder die inneren, psychologischen Faktoren thematisiert? –, so bezieht sich die erstere darauf, ob Zustände als faktisch sicher zu bezeichnen sind, und inwieweit subjektives Sicherheitsempfinden in eine politisch wirksame Sicherheitskonzeption hinein fakturiert werden sollte.[3]
Geht man davon aus, „[that] security has become the political vernacular of our times“[4], dann ist es, gerade um den Bezug auf Sicherheit als Einsatz in einer politischen Praxis zu verstehen[5], besonders wichtig eine präzise Beschreibung und Analyse der jeweiligen Referenzen vornehmen zu können, und zwar vor dem Hintergrund der komplexen Wirkungsweise und Diskursgeschichte des Begriffs. Diesem Ziel dient der von Katrin Meyer, Patricia Purtschert und Yves Winter herausgegebene Band „Gouvernementalität und Sicherheit – Zeitgenössische Beiträge im Anschluss an Foucault“[6], indem er die Funktion und Rolle, die der Sicherheitsbegriff innerhalb neoliberaler Diskurse spielt, anhand einer breiten Reihe von Themen und Problemen herausarbeitet. Die in diesem Buch, das vor allem dem Bereich der Sozialwissenschaften zuzuordnen ist, vertretenen Beiträge versuchen überwiegend sowohl eine kritische Perspektive auf die Sicherheitsdiskurse zu etablieren als auch diese Diskurse selbst zu beschreiben und zu analysieren. Dieses doppelte Vorhaben liegt auch der Kernthese der HerausgeberInnen zugrunde: Sie grenzen sich in ihrem Vorwort kritisch gegenüber der häufig vertretenen These ab, dass der aktuelle Sicherheitsdiskurs wesentlich als Folge der veränderten weltpolitischen Lage seit den Anschlägen vom 9.11.2001 zu verstehen und zu analysieren sei. Diese kritische Perspektive ist dabei durch die foucaultsche Analyse (neo-) liberaler Gouvernementalität motiviert, die es den HerausgeberInnen sowohl ermöglicht nicht vorschnell den Fokus und die Bedeutung der derzeitigen Sicherheitsdiskurse einzuengen (nämlich auf die Dimension von Sicherheit, die Sicherheit im Sinne der Gefährdung von Leib und Leben bestimmt, was heute primär im „Kriminalitätsdiskurs“ weitergeführt wird), als sie auch zu der These kommen lässt, dass Sicherheit als eine „Leittechnik“ verstanden werden sollte, die als „die Rationalisierungstechnik moderner Macht“ (p. 8) die Veränderung und Konsolidierung liberaler Staatlichkeit ermöglicht. Vor diesem Hintergrund besteht die Perspektive des Sammelbandes also darin, einzelne Themen und Phänomene zeitgenössischer Sicherheitsdiskurse in ein Verhältnis zu den foucaultschen Annahmen über Gouvernementalität zu setzen und zu fragen, ob die aktuellen Prozesse und die gegenwärtige Politik nicht vor allem als „neue Formen“ einer grundlegenden liberalen Regierungstechnik verstanden werden müssten.
Die Relevanz dieser Herangehensweise besteht Purtschert/Meyer/Winter zufolge auch darin, dass der Fokus innerhalb der Rezeption des foucaultschen Gouvernementalitätsansatzes verschoben werden sollte: Entgegen Anschlüssen, die vor allem auf die Rolle von Risiko und Selbstverantwortung z.B. im neoliberalen Diskurs abheben, fordern sie, dass man Sicherheit als konstitutiv für liberale, gouvernementale Staatlichkeit insgesamt (p. 12) ansehen müsse. Dies ließe sich in der Weise verstehen, dass Sicherheit somit weder als ein politisch und sozial abgefrühstücktes Residuum vergangener sozialdemokratischer Epochen zu denken wäre noch als repressiver Widerpart zu den liberalen Tugenden und Werten von Selbstverantwortung und -kontrolle. Die HerausgeberInnen formulieren den Anspruch, dass Sicherheit nicht allein in ihrem souveränitätstheoretischen Gehalt betrachtet werden sollte, d.h. verstanden als Bereich der Ordnung oder Durchsetzung geltender Normen und Verhältnisse, sondern vielmehr in ihrer Funktion als spezifische Regierungstechnik, „die Bevölkerung als Subjekt und Objekt“ (p. 14) konstituiert. Damit wird der Blick auf die produktive Dimension von Sicherheit geworfen, ein Schritt, durch den sie zugleich nicht mehr schlicht als dem Liberalismus externes Prinzip betrachtet wird, d.h. als ein Prinzip, welches aus der liberalen Perspektive nur aus pragmatischen Gründen Geltung finden sollte. Denn wenn die Bevölkerung selbst immer auch durch Sicherheitstechniken konstituiert wird, dann lassen diese sich nicht mehr allein in ihrer einschränkenden und repressiven Wirkungsweise begreifen.
Es ist diese These und die mit ihr verbundene Perspektive auf sozialwissenschaftliche Themen und Diskurse, die diesen Band auszeichnen und so lesenswert machen. Dabei kennzeichnen den Großteil der Beiträge, dass in ihnen ein hoher Kenntnisstand der einzelnen diskutierten Entwicklungen und Phänomene mit einer fundierten theoretischen Expertise sowie einer klaren, oftmals dezidiert politischen Fragestellung verbunden wird.
Unmittelbar an die dem Sammelband in seiner Konzeption zugrundeliegende Kernthese schließt der Beitrag von Alex Demirović an. In einem ersten Schritt referiert der Autor die Diagnose, dass Freiheit in liberalen Staaten offensichtlich auf Sicherheit angewiesen sei, da diese begrenze und damit Gefahren reduziere und eingeschränkte, aber relativ durchschaubare Freiheitsspielräume eröffne. Das liberale Dilemma bestehe jedoch darin, dass so wie die Freiheit der einen die Freiheit des anderen einschränken kann auch die Sicherheit der einen die Unsicherheit der anderen bedeuten kann. Freiheit und Sicherheit blieben also zwei Prinzipien, die innerhalb der Tradition der westlichen liberalen Staaten aufeinander verwiesen seien und zwischen denen sich das politische und soziale Feld aufspanne.
Demirović versucht in seinem Buchbeitrag vor allem zu zeigen, dass Foucault weniger an das eben beschriebene liberale Dilemma anknüpft im Sinn einer Untersuchung der Frage, wie die Pole von Freiheit und Sicherheit aufeinander bezogen sind und in welcher Weise sich jeweils deren Spannungsverhältnisse ausprägen und artikulieren. Stattdessen versucht Demirović Foucault in der Weise zu rekonstruieren, dass dieser in seiner Geschichte der Gouvernementalität zeige, dass Freiheit und Sicherheit nicht als strikte Gegensätze zu betrachten seien, sondern dass sie im liberalen Regierungsdispositiv vielmehr einander erfordern. Dabei wird deutlich, dass die Perspektive einer Analyse der Macht unter diesem Blickwinkel produktiv sein kann, da sie weder die Wirkweise des liberalen Regierungsdispositivs aus der Binnensicht der diskursiven Praxen rekonstruiert noch versucht, diese aus einer normativen Perspektive zu analysieren. Freiheit und Sicherheit erweisen sich vielmehr als „Elemente einer einzigen Regierungstechnologie“ (p. 248). Entscheidend für die Plausibilität dieser These ist dabei, dass Sicherheit und Freiheit beide eine signifikant andere Bedeutung erlangen, als sie dies z.B. in einer klassisch liberalen normativen Perspektive hätten. Sicherheit bezeichnet nun nicht mehr einen Zustand, in dem Personen nicht mehr um Leib und Leben oder Hab und Gut fürchten müssten, sondern ist vielmehr im Sinne einer „Erwartungssicherheit“ (p. 249) zu verstehen. Die (neo-) liberalen Sicherheitstechnologien wirken sich hierbei nicht mehr im Versuch der Realisierung der Vorstellung absoluter Gewährleistung von Sicherheit aus. Vielmehr wird durch statistische Erhebungen, Erfassungen etc. auf probabilistischer Grundlage versucht eine Norm zu konstruieren, die einen mehr oder minder durchschnittsstabilen Erwartungshorizont abgibt, der die Kalkulierbarkeit und Planbarkeit von Handlungen und Prozessen ermöglicht. Die Bedeutung von Freiheit im neoliberalen Diskurs lässt sich entsprechend nicht mehr unter normativen Gesichtspunkten rekonstruieren, d.h. in einer Weise, die sich in Ansprüche und Rechte übersetzen ließe. An diese Stelle tritt ein fast schon naturalistisches Verständnis von Freiheit, in der diese im Sinne von Kontingenz und Spontanität gefasst wird. Die Pointe von Demirovićs Artikel besteht in gewisser Weise darin, dass er die foucaultsche Gouvernementalitätsanalyse produktiv macht für ein Verständnis der Wirkweise der zeitgenössischen kapitalistischen Normalisierungsgesellschaften, die sich in seiner Diagnose gerade dadurch auszeichnen, dass sie sich zwar nur aufrechterhalten können, wenn sie über Dauer hinweg stabile Durchschnittsverhältnisse erzeugen. Die Normalität dieser Gesellschaftsformation besteht aber zugleich in einer Reihe von Innovationen, Störungen, Kleinstkrisen und Abweichungen, die permanent die Etablierung neuer Normalitätskurven erfordern, soll das existierende liberale Regierungsmodell nicht insgesamt in die Krise stürzen. Wird, wie in den Strategien und Postulaten des Neoliberalismus erkenntlich, zu sehr mit der „Kontingenz der Freiheit“ (249) regiert, dann werden Positionen stärker, die versuchen ein „Mehr an Sicherheit“ zu etablieren, d.h. dass sich stärker Normalitätserwartungen artikulieren.
Der überwiegende Teil der anderen Beiträge des Sammelbandes versucht anhand zentraler zeitgenössischer Entwicklungen und Diskurse der genauen Konstellation des Verhältnisses von Sicherheit und Freiheit nachzuspüren. Dabei schließen die Beiträge in unterschiedlicher Weise an die foucaultsche Beschreibung der (neo-) liberalen Gouvernementalität an.
Susanne Krasmann untersucht z.B. anhand der Praxis des „outsourcings“ von Folter im Rahmen des „Kampfes gegen den internationalen Terrorismus“, wie Sicherheitserwägungen als „Katalysator der Einschreibung neuer Normen ins Recht“ (p. 20) wirken. Ausgangspunkt ihrer Überlegungen ist dabei, dass die Auslagerung der Folter – d.h. die Überstellung von Terrorverdächtigen an folternde Staaten, die Einrichtung von Bereichen wie Guantanamo, in denen die gängigen Rechtskategorien zum Schutz der Individuen nicht mehr oder vorerst nicht direkt anwendbar sind usw. – keinesfalls ein Vorgang ist, der im Verborgenen stattfindet. Ganz im Gegenteil, ist zur Zeit doch „Folter unter Beteiligung von Rechtsstaaten ein massenmedial präsentes Phänomen“ (p. 30). Im Unterschied zu Interpretationsansätzen, die versuchen rein von der „Geltung“ des Rechts her zu denken[7], schlägt Krasmann vor, dass gerade die Berücksichtigung des der Folterpraxis komplementären Sicherheitsdiskurses ein Verständnis der aktuellen Veränderung von Rechtsstaatlichkeit ermöglicht. Auf der einen Seite ist die Praxis der Auslagerung von Folter weiterhin so zu verstehen, dass hier, wie es das Beispiel Guantanamo am deutlichsten zeigt, gewissermaßen an den Rändern der Rechtsstaatlichkeit operiert wird[8], ohne diese wesentlich zu unterminieren oder zu transformieren. In Verbindung mit dem Sicherheitsdiskurs jedoch, so Krasmann, wird die Folter nicht mehr als illegale Praxis betrachtet, sondern vielmehr wird nun ein Diskurs ermöglicht, der bemüht ist „die Illegitimität der Folter selbst unsichtbar zu machen“ (p. 42). Systematisch besteht die Pointe von Krasmanns Analyse des „outsourcing“ von Folter und des sich damit verbindenden Sicherheitsdiskurses darin, dass sie unter Rekurs auf Foucault davon ausgeht, dass moderne liberale Rechtsstaatlichkeit auf dem Wirken von „Sicherheitsmechanismen“ (p. 42) aufruht. Dem Recht würden also immer Kategorien von Gefahr und Schutzbedürftigkeit unterliegen und in Krisen würde das Recht gewissermaßen seines „universalistischen Überschusses“ entkleidet werden. Damit greift Krasmann in ihrem Beitrag indirekt auch die Fragestellung von Alex Demirović auf und beantwortet sie dahingehend, dass bei ihr Sicherheit der entscheidende Pol ist auf den in Krisenzeiten das Recht wieder rückgeführt wird. Recht würde in Krisenzeiten sich seines „freiheitlichen“ Aspekts entledigen und auf die Funktion regredieren Sicherheit zu gewährleisten. Der lohnenswerte und äußerst anspruchsvolle Versuch von Susanne Krasmann zu klären, wie sich zeitgenössische Sicherheitsdiskurse durch theoretische Reflexionen besser verstehen lassen, bleibt jedoch unbefriedigend, da letztlich nicht deutlich gemacht wird, welchen explikativen Mehrwert für das Verständnis der aktuellen Praxis der Auslagerung von Folter durch staatliche Akteure und Instanzen der Rekurs auf eine leider nur angedeutete theoretische Ebene hat oder haben sollte.
Während die überwiegende Anzahl der Beiträge des Sammelbandes sich Sicherheit als einer Regierungsweise nähert, welche vor allem ordnet, normalisiert, ausschließt, begrenzt und einhegt, d.h. Sicherheit als primär negatives Phänomen wahrnimmt, versucht Katharina Pühl den Erosionen und Veränderungen des Konzeptes und der Wirklichkeit der sozialen Sicherheit nachzugehen. Dabei geht sie davon aus, dass die seit den 90er Jahren anhaltenden neoliberalen Transformationsprozesse der Sozialstaatlichkeit in Europa und insbesondere in der BRD als zentrales Moment die zunehmende Auflösung der Bindung von sozialen Rechten an den Staatsbürgerschaftsstatus aufweisen. Während der Sozialstaat der 60er und 70er Jahre davon geprägt war, dass der Status als Staatsbürgerin ausreichte, um bestimmte Ansprüche auf bestimmte „Leistungen“ erheben zu können, wird dieser Anspruch ab den 90er Jahren zunehmend an zu erbringende Leistungen der Betroffenen gebunden.
Pühl konzentriert ihren Beitrag auf die Frage, inwieweit sich die aktuellen neoliberalen Umstrukturierungsprozesse geschlechtsspezifisch niederschlagen. Man könne zwar davon ausgehen, dass eine „aktivierende Sozialpolitik“ gerade bestehende Geschlechterverhältnisse aufbrechen kann, Pühl zeigt jedoch, dass die Struktur der sozialen Sicherungssysteme nichts von ihrem geschlechtsspezifisch-asymmetrischen Charakter verloren hat. Die derzeitigen Prekarisierungsprozesse sind keinesfalls geschlechtsneutral, sondern betreffen Frauen in drastischerer Weise als Männer, da diese auch im „alten“, auf die Erfordernisse der bundesdeutschen Kernfamilie abgestimmten Sozialstaatsmodell eher im Niedriglohnbereich tätig waren. Die neoliberalen Umstrukturierungsprozesse vollziehen sich also schon vor dem Hintergrund einer tiefgreifenden sozialen Ungleichheit und verschärfen diese z.T. noch. Den Beitrag zeichnet aber vor allem eine profunde sozialwissenschaftliche Herangehensweise aus, die immer wieder deutlich machen kann, dass hier jemand schreibt, der von den tatsächlich diskutierten Transformationsprozessen auch auf der „phänomenalen Ebene“ eine hohe Kenntnis hat. Dabei ist Pühl auch diejenige der Beiträgerinnen, die wohl am offensten einräumt, dass die foucaultsche Gouvernementalitätsanalyse für ihre Herangehensweise, die sich eher einem „regulationstheoretischen Ansatz“ zuordnen lässt, als auch für ihr Untersuchungsfeld nur äußerst grobe Richtlinien abgeben kann.
Deuten sich bei Katharina Pühl schon leichte Zweifel an der direkten Geeignetheit der foucaultschen Gouvernementalitätsvorlesungen als Erklärungs- oder zumindest Analyseinstrumentarium zeitgenössischer sozialer, politischer und ökonomischer Prozesse an, so zeigen die Beiträge gerade von Yves Winter und Katherine Lemons, inwiefern vielleicht das Interesse an der theoretischen Abstützung der Beschreibung aktueller Diskurse und Transformationsprozesse entweder zu einer Überstrapazierung des theoretischen Referenzrahmens führt (Lemons) oder umgekehrt zu einer unangemessenen Einengung der Perspektive auf die untersuchten gesellschaftlichen Prozesse und Phänomene (Winter).
Yves Winter bezieht sich in seinem Beitrag auf den sozialwissenschaftlichen Diskurs über das Phänomen der sogenannten Neuen Kriege und versucht die Gouvernementalitätsanalyse für eine machttheoretische Interpretation derselben fruchtbar zu machen. Die Pointe dieser Herangehensweise besteht Winter zufolge darin, dass bei der Analyse der Neuen Kriege weniger die Frage von fehlender oder nur unzureichend ausgeprägter Staatlichkeit entscheidend ist, sondern vielmehr diese im Rahmen einer globalen neoliberalen Ökonomie von Sicherheit begriffen werden müssten. Deren zentrales Kennzeichen seien die Modularisierung, Privatisierung und Ökonomisierung von Sicherheit, welche sich in einer weltweit asymmetrischen Ordnung ausdrücken würde. Irritierend bei dem Beitrag von Winter ist auf der einen Seite der fast vollständig fehlende Bezug auf Fälle kriegerischer Auseinandersetzungen, anhand derer doch erst gezeigt werden müsste, ob die Ausdehnung der Foucaultschen Analyse tatsächlich explikativen Gehalt beanspruchen kann. Auf der anderen Seite befremdet jedoch auch die vollständige Abwesenheit einer präzisen Bestimmung, wie sich der von Foucault nicht anhand der Entwicklungen in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts beschriebene neoliberale Gouvernementalitätsdiskurs unter postkolonialen usw. Bedingungen in nichteuropäischen Regionen auswirkt. So scheinen letztlich die Instrumentarien der foucaultschen Analyse von Regierungstechniken entweder zu allgemein, um tatsächlich etwas Aussagekräftiges über das Phänomen der Neuen Kriege zu besagen, oder die Verwendung von ihnen müsste stärker in ein Verhältnis zu der weltweiten postkolonialen Situation gesetzt werden.
Ähnliche Irritationen ruft auch der ansonsten äußerst lesenwerte und lehrreiche Beitrag von Katherine Lemons hervor, der das Verhältnis von religiöser Zugehörigkeit und sozialer Sicherheit in Indien untersucht. Da in Indien Religion vermittelt durch ein System des personal law als ein „Steuerungsmechanismus“ fungiere, „der Sicherheit als soziales Gemeingut“ etabliere, fordert Lemons, dass die Bedeutung und Relevanz von Religion für die Analyse zeitgenössischer neoliberaler „Regierungstechniken“ neu überdacht wird. Die Autorin zielt mit dieser kritischen Forderung auch darauf ab, dass die Bedeutung der Religion für Foucaults Analyserahmen neu überdacht wird, da er in seinen Gouvernementalitätsvorlesungen diese nur als „Residualkategorie“ behandelt hätte: „Wie wirkt sich die Abwesenheit von Religion auf Foucaults Analysen von Neoliberalismus aus?“ fragt Lemons am Ende ihres Beitrages (p. 45). Ähnlich wie bei dem Buchbeitrag von Yves Winter beschleicht die Leserin hier eine leichte Skepsis: Einerseits werden Analyseraster, die anhand eines historisch und „territorial“ umgrenzten Raums von Foucault entwickelt worden sind, ohne weitere Erklärung als global explikativen Gehalt beanspruchend eingesetzt. Andererseits werden ganze historische Gemengelagen und politische wie sozio-ökonomische Prozesse überhaupt nicht in den Blick genommen, obwohl diese vermutlich für die Erklärung der betreffenden Phänomene durchaus von Interesse sein dürften. Z.B. könnte die koloniale Vergangenheit und die postkoloniale zeitgenössische Konstellation für die Erklärung von „Neuen Kriegen“ durchaus interessant sein, auch wenn dies sicherlich einen erheblichen Aufwand schon allein für die Beschreibung eines Konflikts bedeuten würde. Ebenso dürfte eine Neoliberalismusanalyse angedacht werden, die vielleicht „nur“ gesellschaftliche Prozesse innerhalb Indiens verständlicher machen kann, nicht aber meint, dass das, was in Indien passiert, nun auch gleich Relevanz für Europa haben sollte.
Angesichts der Fülle von Einblicken und Informationen und der gerade bei Katherine Lemons vorliegenden profunden Analyse sozialer Steuerungsmechanismen in Indien sind diese kritischen Anmerkungen jedoch keinesfalls zentral und referieren eher auf ein grundlegendes Problem für Sozialwissenschaften in Gestalt der Frage, wie sich die theoretische Reflexion und die Beschreibung der untersuchten Phänomene zueinander verhalten.
Die Herausgeberinnen Patricia Purtschert und Katrin Meyer zeigen in ihrem Beitrag, wie sich der Diskurs der Sicherheit in der Schweiz durch die Migrationspolitik der letzten Jahre verändert hat. Unter der Perspektive ökonomischer Interessen und Belange wird Migration selbst zu einem Gegenstand eines Managements, „das Konzept des Migranten und der Migrantin“ werde zunehmend analog der SelbstunternehmerIn verstanden. Geschieden wird dabei in der Schweiz in reguläre und irreguläre Migration, wobei letztere, da sie dadurch definiert ist, dass in ihr die vorgeschriebenen Prozeduren und der gesetzlich-administrative Rahmen unterlaufen werden, als ein Sicherheitsproblem gefasst wird. Während also auf der einen Seite in der „Sprache liberaler Grund- und Freiheitsrechte“ Migrantinnen als Selbstunternehmerinnen subjektiviert werden und die Nachfrageproduktion im Rahmen sich quasi natürlich vollziehender ökonomischer Prozesse Anreize zur Einwanderung gibt, steht dem auf der anderen Seite die Sorge um die Sicherheit der Bevölkerung gegenüber. Diese, so Meyer und Purtschert, führt dazu, dass der Gesetzgeber notwendigerweise eine Unterscheidung zwischen gewünschten Formen der Migration und unerwünschten einführt, also versucht die Einwanderung in dieser Weise zu steuern. Die Autorinnen sehen hierin ein grundlegendes Problem von Rechtsstaatlichkeit, da Rechtsansprüche gemäß des Willens der Gesetzgeberin und das heißt eben willkürlich, z.B. nach den „natürlichen“ Bedürfnissen ökonomischer Produktion, gewährt oder entzogen werden könnten. In der Kopplung mit dem Sicherheitsdiskurs würden so die irregulären Migrantinnen zudem als permanente Bedrohung erscheinen, von daher sei der Appell, diese auch zu vollwertigen Trägerinnen von Rechtsansprüchen zu machen, (zumindest strategisch) mehr oder minder sinnlos. Es müsse vielmehr nach einer „kritischen Sprache“ gesucht werden, die es ermöglicht „die Rechtlosigkeit derjenigen, die zur Nicht-Bevölkerung gemacht werden“ (p. 170), zu thematisieren, d.h. zu zeigen, dass Recht „auch als Einsatz von Gewalt und Verstärkung von Ungleichheit“ wirkt. Es bleibt ein wenig unklar, was eigentlich genau mit dieser Forderung nach einer „kritischen Sprache“ von den beiden Autorinnen intendiert ist. Auf der einen Seite mag dies daher rühren, dass – was aber sicherlich die Länge eines Buchbeitrages hoffnungslos überstrapazieren würde – nicht der Versuch unternommen wird die „rechtstheoretischen“ Ausführungen in ein Verhältnis zu anderen Rechtsdiskursen zu setzen. Wie in dem Beitrag von Susanne Krasmann bleibt dunkel, was eigentlich mit „Recht“ gemeint ist und warum selbst positiv gesetztes, innerstaatlich geltendes Recht nicht durch eine Veränderung der politischen Mehrheiten stärker inklusorisch gedacht werden kann. Versteht man das Problem, welches die Autorinnen mit dem Recht haben, jedoch in dieser Weise, dann bleibt unklar, wieso nicht die Problematisierung der politischen Mehrheiten in der Schweiz das vorrangige Problem ist. Auch wäre zu fragen, ob nicht gerade z.B. ein Menschenrechtsdiskurs, der bemüht ist die Garantierung von Ansprüchen zu formulieren und ihnen institutionell Geltung zu verschaffen, auf die Problematik der „Rechtlosigkeit der Nicht-Bevölkerung“ eine Antwort zu formulieren vermag. Zu guter Letzt ließe sich jedoch auch anmerken, dass es – gerade bezogen auf die Suche nach einer „kritischen Sprache“ – sicherlich von Vorteil sein könnte, wenn auch stärker die Perspektive der direkt Betroffenen, d.h. in diesem Fall der Migrantinnen, Eingang in die theoretische Reflexion finden würde. Die von Meyer und Purtschert gewählte sozialwissenschaftliche Beobachterinnen- durch eine Teilnehmerinnenperspektive zu ergänzen wäre sicherlich ein nicht nur aus politischen Gründen lohnenswertes Unterfangen.
Der Band „Gouvernementalität und Sicherheit“ zählt sicherlich zu den interessantesten Beiträgen innerhalb der Debatte um die Stellung und den Gehalt von „Sicherheit“ in zeitgenössischen politischen wie auch theoretischen Diskursen. Gerade in der Zusammenstellung der einzelnen Artikel haben die Herausgeberinnen einen guten Überblick über die einzelnen Felder geliefert, in denen Sicherheitsüberlegungen und -argumente derzeit Bedeutung erlangen. Auch wenn das Verhältnis zwischen theoretischem Bezugsrahmen und untersuchten gesellschaftlich-politischen Phänomenen sicherlich manchmal noch weiter präzisiert werden könnte, so ist der Band äußerst lesenswert und lehrreich. Dem Sammelband fehlt einzig eine Perspektive, die sich darum bemühen würde die einzelnen in den Beiträgen diskutieren Sicherheitsverständnisse in Beziehung zueinander zu setzen. So bleibt die Leserin am Ende etwas im Unklaren, ob und wie sich der von Krasmann und Meyer/Purtschert verwendete negative Sicherheitsbegriff eigentlich in ein Verhältnis zu dem von Katharina Pühl positiv verwandten der sozialen Sicherung verhält. Und wie verhält sich eigentlich genau eine eher durch Agamben inspirierte souveränitätstheoretische Lesart von Sicherheit zu der foucaultschen Einordnung von Sicherheit in den biopolitischen Diskurs des Neoliberalismus?
Appendices
Notes
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[1]
Franz-Xaver Kaufmann, Sicherheit als soziologisches und sozialpolitisches Problem, Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag 1973, p. 1.
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[2]
Siehe z.B. Carl Schmitt, Der Leviathan, Stuttgart: Klett-Cotta 2003; Giorgio Agamben, Homo Sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, Frankfurt/Main: Suhrkamp 2002; ders., Ausnahmezustand, Frankfurt/Main: 2004.
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[3]
Diese Unterscheidung wird besonders in Diskussionen über Angst als gesellschaftspolitisch bedeutenden Faktor, wie sie u.a. in den Kriminalwissenschaften geführt werden, relevant. Siehe z.B. Robert E. Goodin/Frank Jackson: „Freedom from Fear“, Philosophy & Public Affairs 35 (3) , pp. 249–265.
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[4]
Ian Loader/Neil Walker, Civilizing Security, Cambridge: Cambridge University Press 2007, p. 9.
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[5]
Vgl. dazu Barry Buzan/Ole Waever/Jaap de Wilde (Hg.), Security: A New Framework for Analysis, London: Lynne Rienner 1998, p. 25.
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[6]
Patricia Purtschert/Katrin Meyer/Yves Winter (Hg.), Gouvernementalität und Sicherheit. Zeitdiagnostische Beiträge im Anschluss an Foucault, Bielfeld: Transcript 2008.
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[7]
Diese würde nach Krasmann, die Auslagerung der Folter primär nach dem Raster Verboten/Erlaubt beurteilen und würden diese Praxis entsprechend analysieren. Krasmann kritisiert an diesen Ansätzen, dass deren starre Analyse- und Beurteilungskriterien keinen Raum für das Erfassen von Veränderungen böten, die zwar durch exekutive Instanzen vorangetrieben würden, aber Veränderungen der Rechtsordnung selbst bewirkten. Ansätze, die mit den starren Interpretationsrastern operieren würden, könnten gerade diese Veränderungen, die stärker in dem Analyseregister von Effekten etc. zu fassen wären, nicht angemessen verstehen. Diese theoretische Volte vermag allerdings nicht zu überzeugen, da sie zu sehr auf ein Rechtsverständnis abzuzielen scheint, welches Recht anhand des Setzungsakt versteht. Rechtspositivistische Ansätze, die jedoch die faktische Geltung, d.h. die soziale Wirksamkeit rechtlicher Regelung, stärker in den Mittelpunkt rücken, werden kaum die Schwierigkeiten haben, die Krasmann bezüglich eines Verständnisses von „Rechtsfortbildung“ und -veränderung beschreibt.
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[8]
Exekutive Instanzen, die direkt die Aufgabenstellung haben, Terroristen zu bekämpfen, jedoch aus der Binnenperspektive ihrer Zielvorgaben die mangelnde Effizienz und Funktionalität rechtsstaatlicher Regelungen sehen, versuchen ihren Spielraum zu vergrößern ohne in direkte Konfrontation zu den geltenden Rechten zu treten. Dies tun sie auch deshalb, da sie entweder der Ansicht sind, dass Geheimdienste usw. die Rechtsstaatlichkeit mit zum Teil extralegalen Mitteln schützen müssen (Effizienzargument), oder sie wollen nur ihren eigenen Spielraum vergrößern, ohne selbst rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen.