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1. Einleitung

Seit Baker (1995) drei verschiedene Typen von Korpora (parallel, multilingual und vergleichbar) als besonders relevant für die Translationswissenschaft hervorgehoben hat, wird in jüngster Zeit häufig der korpus-basierte Ansatz genutzt (Disanto 2009). Die Begründung für diesen Ansatz sind die modernen zur Verfügung stehenden sprachtechnologischen Mittel, die Aufbau, Aufbereitung und Auswertung von großen, in der Regel aus mehreren Millionen Wörtern bestehenden Korpora (Köhler 2005: 8) sehr erleichtert haben. Ein Blick in die Literaturverzeichnisse von relevanten Publikationen belegt dies sofort (exemplarisch das Themaheft von Meta [1998 43(4)], mit unter anderem den Beiträgen von Halverson 1998) und, speziell für Norwegen, von Johansson, Ebeling et al. (1996) sowie Fabricius-Hansen 2005). Mit diesem Ansatz lassen sich unter anderem sprachspezifische Züge empirisch fundiert nachweisen und/ oder spezielle Übersetzungslösungen analysieren.

Vor diesem Hintergrund sollen im Folgenden exemplarische Ergebnisse korpus-basierter Erforschung von Fachübersetzungen bei der Übersetzerprüfung (TK-NHH Korpus) vorgestellt werden, was vorweg einige Hintergrundinformationen zur Nationalen Übersetzerprüfung in Norwegen erforderlich macht. Daran anschließend folgt eine kurze Beschreibung des darauf aufbauenden TK-NHH Korpus mit danach folgender Diskussion einzelner Beispiele. Den Abschluss bildet der Ausblick auf künftige Verbesserungsansätze des TK-NHH Korpus.

2. Die nationale Prüfung für die Staatlich zugelassenen und vereidigten Übersetzer in Norwegen (statsautorisert translatørekamen)

Norwegen hat (paradoxerweise) keine Übersetzerausbildung kontinentaler Art, wohl aber seit 1923 die Prüfung für die Staatlich zugelassenen und vereidigten Übersetzer (statsautorisert translatøreksamen; im Folgenden „Übersetzerprüfung“), die seit 1979 an der Norwegischen Wirtschaftsuniversität (NHH) angesiedelt ist.[1] Bei dieser Prüfung sind nach der noch bis 1. Juli 2011 geltenden Prüfungsordnung vier Texte – ein gemeinsprachlicher und drei fachsprachliche Texte – in einer Klausur zu übersetzen. Die Zulassung erfolgt nach bestandener Prüfung entweder in der Sprachrichtung Norwegisch-Fremdsprache oder Fremdsprache-Norwegisch. Für diesen Beitrag werden Beispiele aus den fachsprachlichen Texten mit Norwegisch als Ausgangsprache (AS) herangezogen (sehen Abschnitt 4).

2006 wurde im Zuge einer geänderten Prüfungsordnung die elektronische Abgabe von den Klausurarbeiten erlaubt, um die Kandidaten bestmöglich unter ähnlichen Bedingungen wie praktizierende Übersetzer arbeiten zu lassen. Frühere Ansätze, die Klausurarbeiten systematisch auszuwerten, waren an der extrem zeitraubenden Editierungsarbeit ursprünglich handschriftlicher Zieltexte (ZT) gescheitert. Die meisten Kandidaten benutzen seither das Angebot elektronischer Abgabe, und für uns bot sich die Möglichkeit einer leichter zugänglichen Auswertung des Materials zu Forschungszwecken. Obwohl ein PC heutzutage für viele Menschen zum Alltag gehört, mussten wir feststellen, dass einige Kandidaten dennoch technische Probleme mit den abzugebenden Dateien haben, und einzelne geben auch weiterhin ihre handschriftlichen ZT ab. Die Dateien werden im Prüfungsamt abgespeichert, nachdem sichergestellt worden ist, dass sie die Leistung des betreffenden Kandidaten sind. Zur Beurteilung der ZT – „bestanden“ oder „nicht bestanden“ − wird den Lehrkräften vom Prüfungsamt ein Print out zur Verfügung gestellt. Erst nachdem die Beurteilung abgeschlossen ist, werden die Dateien – in anonymisierter Form − zu Forschungszwecken freigegeben, vorausgesetzt der Kandidat[2] hat diesem zugestimmt. Mit wenigen Ausnahmen ist diese Zustimmung erteilt worden.

3. Das TK-NHH Korpus

Ein Jahr nach der neuen Prüfungsordnung wurde im Herbst 2007 am Institut für Fachsprachen und Interkulturelle Kommunikation mit der Zusammenstellung der Klausuren (Dateien und Nacheditionen von eventuell handschriftlichen Arbeiten) unter dem Namen „TK-NHH Korpus“ begonnen. Nach Bußmann (2002: 143) ist ein „Corpus“ eine endliche Menge von konkreten sprachlichen Äußerungen, die als empirische Grundlage für sprachwissenschaftliche Untersuchungen dienen. Unsere Untersuchungen beziehen sich dabei auf Übersetzungen, wo zusätzlich zum rein sprachlichen Aspekt auch andere Aspekte (Kultur, Kommunikationssituation, Zweck der Übersetzung…) mit einbezogen werden. Die Zielsetzung des TK-NHH Korpus ist unter anderem didaktischer Art, um in Ermanglung eines Studienangebots nachfolgenden Jahrgängen der Übersetzerprüfung konkrete Ratschläge für ihre Übersetzungsstrategien zu geben. Im Gegensatz zu Schmied (1994: 179) sind wir der Auffassung, dass in Prüfungssituationen erbrachte Leistungen didaktisch nutzbringend eingesetzt werden können.

Den Word-Dateien von der Übersetzerprüfung werden Metadaten − Prüfungsjahr, Kürzel zur Kennzeichnung der vier Texte (gemeinsprachlicher Text und drei Fachtexte), zufällig zugeteilte Kandidatennummer, Sprachenkombination sowie Gesamtbeurteilung der Prüfungsleistung – hinzugefügt. Die Dateien werden in XLM (Extensible Markup Language) konvertiert und auf Satzebene aligniert, wo ein „Satz“ <s> eine durch Satzzeichen beendete Einheit (typographischer Satz) mit fortlaufender Nummer ist. Das Programm benutzt eine Liste von so genannten anchor words, um zur Gegenüberstellung von <s> in Ausgangstext (AT) und Zieltext (ZT) zu gelangen (Johansson, Ebeling et al. 1996). Zum jetzigen Zeitpunkt ist auf Annotierungen wie Part of Speech (POS) verzichtet worden. Zur Konkordanzsuche wird dabei eine Suchmaske von IMS CWB[3] eingesetzt.

Die Initiative für die nun möglich gewordene Arbeit ging dabei von zwei Kolleginnen und der Autorin dieses Beitrags aus. Es handelt sich um das Aufbauen eines Spezialkorpus, dessen Status dadurch gewährleistet ist, dass die Texte, die in das Korpus eingehen, nach besonderen, im Voraus festgelegten Kriterien ausgesucht werden. Wichtig ist dabei, dass die Verfasser der ZT einen einheitlichen Status als Kandidaten der Übersetzerprüfung haben (Vergleichbarkeitskriterium der Population). Vergleichbare Studien mit Norwegisch als AS gibt es meines Wissens nicht, mit Ausnahme von Øverås (1998), deren Untersuchungsgegenstand jedoch professionelle Übersetzungen literarischer Texte sind. Somit dürfte eine empirische Untersuchung über Fachübersetzungen für die Translationswissenschaft erkenntnisfördernd sein, auch wenn bei der Auswertung immer die Qualität der Klausuren mit in Betracht zu ziehen ist (Abschnitt 4). Schwierig ist dabei, dass die Gesamtbeurteilung der Klausur auf den vier Texten in toto beruht und keine Möglichkeit besteht, festzustellen, wie der einzelne Text beurteilt wurde.

Im Vergleich zu anderen Korpora mit mindestens einer Million Wörtern und bis zu ca. 100 Millionen Wörtern oder sogar noch mehr ist das TK-NHH Korpus mit seinen ca. 80.000 Wörtern äußerst bescheiden (Stand: Jahreswechsel 2010/2011). Dennoch beharren wir auf der Wortwahl „Korpus“, zum einen, weil die Größe eines Korpus, das zu qualitativen Analysen genutzt wird, nicht die gleiche Rolle spielt wie bei Korpora zu quantitativen Analysen, zum anderen weil wir keinen Einfluss auf die niedrige Zahl von Prüfungskandidaten haben, und letztlich weil dieses Korpus ein weitgehend aus Fachtexten (sehen Abbildung 1), die sich anhand von Fachbereichszugehörigkeit zusammenfassen lassen, bestehendes Spezialkorpus ist. Es liegt daher auf der Hand, dass unsere Untersuchungen nur qualitativ (!) ausgerichtet sein können. Dennoch werden bei den unten folgenden Beispielen Zahlen zur Frequenz genannt. Dies ist jedoch nur als Zusatzinformation gedacht.

Abbildung 1

Modell TK-NHH Korpus

Modell TK-NHH Korpus

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Die ZT bilden zusammen mit den AT eine (Text) datenbank des mehrsprachigen fachsprachlichen computerlesbaren alignierten Parallelkorpus. „Parallelkorpus“ (Granger 2003) wird hier im Sinne von Korpus verstanden, das eine Reihe von AT mit ihren entsprechenden ZT enthält. Das Korpus wird fortlaufend von Jahr zu Jahr um weitere Texte ergänzt; aufgrund der geringen Zahl der Prüfungskandidaten wächst sein Umfang jedoch nur langsam. So ist beispielsweise nur für die Sprachenkombination Norwegisch-Englisch regelmäßig[4] eine zweistellige Zahl gesichert (Beispiel Jahr 2010: Norwegisch-Englisch 22 Kandidaten, davon haben aber schließlich nur vier die Prüfung bestanden, was sich plausibel mit dem Fehlen eines Studienangebotes erklären lässt, auch wenn Kurzseminare als Vorbereitung auf die Prüfung angeboten werden). Die Kandidatenzahl in der Sprachenkombination Norwegisch-Deutsch liegt in der Regel im einstelligen Bereich[5], und erst für die diesjährige Übersetzerprüfung (Mai 2011) wurde nach langer Zeit eine zweistellige Zahl registriert.

Das Gesamtkorpus besteht aus vier Subkorpora, und zwar einem Subkorpus mit den originalen norwegischen AT[6] und weiteren Subkorpora mit den ZT in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch[7] (sehen unten Abbildung 1). Es handelt sich also um ein Multitextkonzept, bei dem der AT und dessen sprachspezifischer ZT als Grundlage für eine gemeinsame Annotation dienen, indem näher zu bestimmende strukturelle Einheiten beider Texte miteinander in Beziehung gesetzt (aligniert) werden (Hofland und Johansson 1998 sowie Hofland und Reigem 2005).

Jedes Subkorpus besteht aus den authentischen norwegischen AT und den dazu gehörigen parallelen ZT in der jeweiligen Sprache und somit einheitlichen Textsorten. Innerhalb der Subkorpora lässt sich die Analyse textsortenspezifisch auf die drei fachsprachlichen Texte aus den Fachbereichen Recht, Wirtschaft und Technik beschränken. Der vierte gemeinsprachliche Text kann die Grundlage für ein kleines Kontrollkorpus bilden und als solches genutzt werden. Dennoch ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt meines Erachtens klar, dass der Aufbau eines vergleichbaren Korpus sehr nützlich wäre, da in Übersetzungen aufgedeckte Phänomene durch den AT beeinflusst sein können (translationese; Schmied und Schäffler 1996; Tirkkonen-Condit 2002).

4. Erste Ergebnisse

Bisher sind von der Autorin dieses Beitrags einige kürzere Studien, basierend auf den für das TK-NHH-Korpus vorgesehenen Texten durchgeführt worden. Gegenstand der Analyse (Simonnaes 2009b), in der zum ersten Mal annotierte Dateien zur Verfügung standen, waren unter anderem „modale Ausdrücke“ in den deutschen ZT (Fachbereich Recht) vom Prüfungsjahr 2006, wofür die Texte versuchsweise in die Textdatenbank eingegeben worden waren. „Modale Ausdrücke“ sind hier im Sinne von Fügungen mit den Modalverben sollen bzw. müssen in Passivkonstruktionen zu sehen. Frühere Frequenzanalysen haben bereits ergeben (Matzke 1988; Heller und Engberg 2002), dass in Rechtstexten (dabei besonders Gesetzestexten) häufig die sein + zu-Inf.-Konstruktion verwendet wird, eine Textsortenkonvention, die einem Übersetzer bekannt sein sollte. Gilt diese Gebrauchsverwendung auch für die ebenfalls „präskriptive“ (Gliederungskriterium nach Šarčević 1997: 9) Textsorte Vertrag wie im folgenden Beispiel? Bestandteil des zu übersetzenden Vertrags ist eine Schiedsgerichtsklausel, in der ein solcher modaler Ausdruck verwendet wird.

Das Versuchskorpus von 2006 besteht aus ZT von drei Gruppen (Tabelle 1): Gruppe A (= fünf Prüfungskandidaten); Gruppe B[8] (= zwei Teilnehmer an postalischer Betreuung als Vorbereitung für die Prüfung ); Gruppe C (= drei professionelle Übersetzer, definiert als Personen, die zum Untersuchungszeitpunkt als Selbständige oder in Übersetzungsbüros tätig sind und seinerzeit selbst die Prüfung bestanden haben und die mir auf Anfrage ihre Übersetzungsvorschläge zugeschickt haben).

Tabelle 1

ÜE „modaler Ausdruck“ – Versuchskorpus 2006

ÜE „modaler Ausdruck“ – Versuchskorpus 2006

ÜE = Übersetzungseinheit; * falsch; ** verbesserungswürdig

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Aufgrund der niedrigen Zahl von Versuchspersonen (VP) lassen sich selbstverständlich keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen ziehen. Dennoch sieht man, dass zwei von fünf VP (Gruppe A) und sämtliche drei VP der Gruppe C (= professionelle Übersetzer) der sein + zu-Inf.-Konstruktion den Vorzug gegeben haben. Es kann also angenommen werden, dass die Wahl dieser VP auf den Kenntnissen über gewisse Textsortenkonventionen in Rechtstexten beruht. Die anderen Übersetzungen aus Gruppe A und B bleiben bei der üblichen Übersetzung von norw. skal, so wie diese in norwegischen Grammatiken zur deutschen Sprache dargelegt wird, nämlich muss für Notwendigkeit bzw. Zwang und soll für die moralische Verpflichtung. Die Übersetzung mit skal ist dabei eine wörtliche, da no. skulle und dt. sollen auf eine gemeinsame germanische Wurzel zurückgehen. Es gibt auch eine falsche Übersetzung in Gruppe A, weil das modale Element ausgelassen wurde, was zu einer Sinnverschiebung zwischen AT und ZT führt, und eine verbesserungswürdige Übersetzung in Gruppe A bezüglich der Kollokation Streit und klären − im gegebenen Kon- und Kotext.

Um eine breitere Datengrundlage zu haben, sind daher in Simonnaes (2011) sowohl deutsche als auch englische ZT (erneut Fachbereich Recht) aus dem Prüfungsjahr 2007, dem ersten Jahr für das TK-NHH Korpus mit den vier Sprachen (Tabelle 2), analysiert worden. Es handelt sich dabei um die ZT von insgesamt zehn Kandidaten, verteilt auf neun in der Sprachrichtung Norwegisch-Englisch und einen einzelnen Kandidaten in der Sprachrichtung Norwegisch-Deutsch, die unter dem Aspekt der explicitation hypothesis (Blum-Kulka 1986: 19) untersucht wurden. Dies geschieht auf der Grundlage von Übersetzungsprodukten, wobei es wichtig zu beachten ist, dass diese in einer speziellen Situation (Klausur) von semi-professionellen Übersetzern erbracht wurden. Die Zielsetzung ist dabei, aus den Produkten Schlüsse über den Übersetzungsprozess zu ziehen, um diese anschließend didaktisch einzusetzen. Die Studie untersucht das deutsche und englische Subkorpus mit Blick auf Explizitierung als Übersetzungsstrategie bei Eigennamen von Realia in der AS-Rechtskultur im Vergleich zur deutschen und englischen Rechtskultur (Tabellen 2-3). „Explizitierung“ ist eine Informationsanreicherung für den Adressaten des ZT für das, was für den AT-Adressaten implizit verständlich ist/sein sollte. Sie wurde in der Literatur m.W. zuerst von Vinay und Darbelnet (1958/1968) beschrieben, und weitere Referenzen beziehen sich immer auf diese. Dies gilt auch für die hier zugrunde gelegte Definition von Klaudys pragmatic explicitation (Klaudy 2009: 106). Realien gelten als ein oft untersuchtes Phänomen in der Translationswissenschaft (exemplarisch Markstein 1998).

Tabelle 2

Vergleich der ÜE lov om rente ved forsinket betaling und Oslo tingrett im Rechtstext 2007 – Englisch und Deutsch

Vergleich der ÜE lov om rente ved forsinket betaling und Oslo tingrett im Rechtstext 2007 – Englisch und Deutsch

E = Englisch; A = amerikanisches Englisch; T = Tysk (Deutsch); ÜE = Übersetzungseinheit; Eventuell Druckfehler wie im Original.

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Die untersuchten Eigennamen sind ein Gesetzesname (lov om rente ved forsinket betaling) sowie Namen der Gerichtsinstanzen in Norwegen vom Eingangsgericht bis zur letzten Instanz[9]. Der AT war ein Auszug aus einem Gerichtsurteil. Welche Strategie haben die Kandidaten bei der Übersetzung des Gesetzesnamens eingesetzt? Bei den neun Kandidaten, die ins Englische übersetzt haben, sind folgende Varianten (linke Kolonne, Tabelle 2) gewählt worden: (1) die wörtliche für lov als law (drei von neun), (2) die sonst übliche act (fünf von neun) und (3) eine einzige mit einer Explizitierung „[…] the Norwegian Act […]“ (Hervorhebung von IS). Die deutsche Übersetzung lautet mit Explizitierung „norwegisches Verzugszinsgesetz (forsinkelsesrenteloven)“ (Hervorhebung von IS). Hier wurde übrigens auch, im Gegensatz zu den englischen Übersetzungen, der Originalname des Gesetzes zwecks Referenzbezugs in Klammern mit hinzugefügt. Besonders interessant wird es, wenn diese Übersetzungsstrategie bei den englischen Übersetzungen(ohne Explizitierung) mit derjenigen bei den Namen der Gerichtsinstanzen verglichen wird (linke und rechte Kolonne, Tabelle 2).

Hier wurden fünf von den neun englischen Fällen mit Explizitierung und die restlichen vier ohne Explizitierung übersetzt. Die deutsche Übersetzung enthält wie bei dem Gesetzesnamen eine vorangestellte Explizitierung. Kommentare zu fehlender Korrektheit der Übersetzungen bleiben hier ausgeklammert.

Interessant ist weiter der folgende Vergleich (Tabelle 3) der Übersetzungsstrategie für den Eigennamen der zweiten Instanz, wo der einzelne Kandidat unterschiedlich verfahren ist, entweder mit Explizitierung beim erst- und zweitinstanzlichen Gericht − die Kandidaten 02E, 04E und 010E − oder nur beim erstinstanzlichen Gericht − die Kandidaten 03E und 07E. Andere haben nur den englischen Namen ohne Bezug zum norwegischen Rechtssystem gewählt − 05E, 08A, 09E und 11A. Aus Platzgründen wird auf weiteren detaillierten Kommentar, einschließlich offensichtlicher Fehler wie Oslo High Court für ein Eingangsgericht (!) im norwegischen Instanzenzug, zu den einzelnen Übersetzungslösungen verzichtet. Bereits auf den ersten Blick geht allerdings aus den Tabellen 2-3 hervor, dass die Kandidaten unterschiedliche Strategien gewählt haben, nicht nur unterschiedlich voneinander, sondern auch unterschiedlich in ein und demselben Text.

Tabelle 3

Vergleich der ÜE Oslo tingrett und Borgarting lagmannsrett im Rechtstext 2007 – Englisch und Deutsch

Vergleich der ÜE Oslo tingrett und Borgarting lagmannsrett im Rechtstext 2007 – Englisch und Deutsch

E = Englisch; A = amerikanisches Englisch; T = Tysk (Deutsch); ÜE = Übersetzungseinheit; Eventuell Druckfehler wie im Original.

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Warum verschiedene Strategien genutzt wurden, bleibt allerdings anhand dieser Daten unerforschbar und für die ins Auge gefasste didaktische Zielsetzung wenig fruchtbar, denn ein Aufzeigen von Strategien kann nur dann hilfreich sein, wenn auch plausible Erklärungsgründe möglich sind. Dieses strukturelle Defizit stellt eine Herausforderung an die Interpretationsmöglichkeiten der Daten, die künftig zu überdenken ist.

In diesem Zusammenhang ist es angebracht, auf die neue, am 1. Juli 2011 in Kraft tretende Prüfungsordnung, zu verweisen. Fortan wird der gemeinsprachliche (!) Text in einer Hausarbeit im Spätsommer/Herbst im vorgegebenen Zeitrahmen zu übersetzen und zusammen mit einem auf Norwegisch geschriebenen Reflexionstext sowohl zur Her- als auch Hinübersetzung vorgegebener Länge elektronisch abzugeben sein. Erst nachdem diese Leistung mit „bestanden“ beurteilt worden ist, wird der Kandidat im darauf folgenden Frühjahr zur Klausur von den drei anderen drei Fachtexten zugelassen. In diesem Reflexionstext, einer Art eines nachträglichen schriftlichen Think Aloud Protocol (TPA), soll der Kandidat einige seiner Übersetzungslösungen kommentieren. Da das Phänomen der pragmatischen Explizitierung von Realia nicht auf Rechtstexte beschränkt ist, kann künftig eine entsprechende Analyse zusammen mit den Kommentaren aus dem Reflexionstext durchgeführt werden, in der Hoffnung, weitere Erkenntnisse über die Strategie in Fällen pragmatischer Explizitierung zu bekommen. Es ist indessen noch nicht geklärt, wie der Reflexionstext in das Korpus eingehen kann.

5. Weitere vorläufige Ergebnisse – neue Textgrundlage

Auch die folgende Teilanalyse untersucht Übersetzungen von Rechtstexten, und zwar aus der jüngsten Prüfung vom Jahre 2010. Die ZT sind (Stand April 2011) mangels fehlender Konvertierung und Alignierung noch nicht in das TK-NHH Korpus eingegangen, so dass ich auf die vorliegenden Printouts zurückgreifen muss. Es liegen daher auch nur die deutschen ZT vor, weil vor Konvertierung nur derjenige Zugriff auf die Printouts hat, der – zusammen mit einem weiteren Gutachter – die Beurteilung der Klausuren vornimmt. Es handelt sich erneut um eine sehr geringe Zahl (vier!). Aus diesem Grund werden zusätzliche Übersetzungen ausgewertet, die im Februar 2011 im Rahmen unserer sprachspezifischen Übersetzerseminare im Rahmen der Prüfungsvorbereitung zwecks Korrektur eingeschickt worden sind. Vier von 17 Teilnehmern haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Im Folgenden wird auf diese mit „Seminarteilnehmer“ rekurriert.

Bei der Prüfung 2010 war ein Auszug aus einer am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Verordnung zu übersetzen. Diese Verordnung war eine Folge davon, dass in Norwegen neben der traditionellen Ehe nun auch die gleichgeschlechtliche Ehe gesetzlich geschützt ist (ekteskapslov av 2009 [norwegisches Ehegesetz]). Der direkte Adressat solcher Gesetzestexte ist in erster Linie der direkt davon Betroffene, aber auch die Gesellschaft als Ganzes muss sich mit der neuen Rechtslage vertraut machen, was viele Diskussionen in den Medien gezeigt haben. Die Verordnung behandelt die gesetzlichen Regelungen über eine neu definierte Form von Mutterschaft in gleichgeschlechtlicher Ehe zwischen zwei Frauen.

5.1. Terminologische Herausforderungen

Aus Platzgründen werden nur zwei zentrale terminologische Herausforderungen aus dem AT herausgegriffen. Die Überschrift enthält folgende zwei für den Rest des Textes zentrale problematische Übersetzungseinheiten: forskrift und medmorskap.

5.1.1. forskrift

Von der Form her hätte man auf Vorschrift schließen können, was denn auch tatsächlich alle vier Kandidaten und 3 Seminarteilnehmer getan haben. Vom Inhalt her besagt aber forskrift, dass es sich um eine gesetzliche Regelung auf Grund eines Gesetzes handelt, was im deutschen Recht (Rechts)Verordnung genannt wird und die unter den formellen Gesetzen rangiert. Dieses Wissen sollte vorausgesetzt werden können, denn eine Einsicht in die Rangordnung verschiedener Rechtsnormen ist als Basiswissen für das Übersetzen von Rechtstexten erforderlich. Die Kandidaten dürfen bei der Klausur alle möglichen Hilfsmittel benutzen, nur der Zugang zum Internet ist ihnen verwehrt. In den sprachspezifischen Literaturlisten, welche die Kandidaten zur Vorbereitung auf die Prüfung aus dem Internet abrufen können[10], finden sich u.a. der Hinweis auf Creifelds Rechtswörterbuch und Simonnaes (1994). Es ist daher verwunderlich, dass diese Hilfsmittel bei der Klausur nicht konsultiert wurden. Im Norwegisch-Deutschen juristischen Wörterbuch (Simonnaes 1994) ist nämlich das Lemma forskrift enthalten und ein Nachschlagen dort hätte den Kandidaten helfen können. Desto verwunderlicher ist, dass auch drei von vier Seminarteilnehmer, die zudem zusätzliche Recherchiermöglichkeiten ausschöpfen konnten, in die gleiche Falle getappt sind.

5.1.2. medmorskap

Bisher hat folgendes Diktum (Rechts)Gültigkeit gehabt: Mater semper certa est; pater est, quem nuptiae demonstrant. Nach medizinischen Fortschritten der letzten 30 Jahre gilt diese Feststellung nicht mehr, weder auf Seiten der Mutter noch des Vaters. Die rechtlichen Grundlagen, was in solchen Fällen an medizinischen Eingriffen zur Erreichung der Elternschaft erlaubt ist, sind in Europa und in der übrigen Welt durchaus verschieden. Hieraus ergibt sich das Übersetzungsproblem. In Deutschland und Norwegen sind die Eizellspende ebenso wie die Leihmutterschaft verboten. Wenn der natürliche Ablauf zur Befruchtung gestört ist, gibt es die Möglichkeit einer assistierten Befruchtung. In Deutschland ist dies nur unter bestimmten Auflagen und in der Regel auch nur bei verheirateten Paaren erlaubt. Dadurch dass in Deutschland gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlaubt sind, entsteht eine terminologische Lücke zur Bezeichnung der in Norwegen erlaubten Möglichkeit einer „Co-Mutterschaft“ in einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen zwei Frauen. Die Mutterschaft entsteht in diesem Fall durch assistierte Befruchtung bei der einen der beiden Frauen, und zwar durch Samenspendung eines in einem Samenspenderregister eingetragenen Spenders. Weitere Vorgaben, die eine solche assistierte Befruchtung zu erfüllen hat, gehen aus der Verordnung hervor. Diese Frau ist nach der Geburt die biologische (leibliche) und die juristische Mutter (barneloven § 2 [norwegisches Kindergesetz]). Welchen Rechtsstatus hat aber die andere Frau in diesem Verhältnis? Sie wird nach norwegischer Rechtslage zur so genannten Co-Mutter, wenn gewisse gesetzliche Voraussetzungen laut § 3 der besagten Verordnung erfüllt sind. Das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Müttern wird nach einer vorgeschriebenen Kontrolle durch die dafür zuständige Behörde zur Feststellung dieses Verhältnisses medmorskap genannt (§ 4 derselben Verordnung).

Wie haben die Kandidaten und die Seminarteilnehmer das Problem gelöst?

Tabelle 4

vergleich der ÜE medmorskap

vergleich der ÜE medmorskap

* falsch

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Das Sternchen zeigt an, dass diese Lösungen als nicht akzeptabel beurteilt wurden, da sie die Rechtslage falsch darlegen. Auch die Lösung (Festlegung) der juristischen Mutterschaft ist nicht akzeptabel, denn sowohl nach norwegischem Recht (barneloven § 2 [norwegisches Kindergesetz]) als auch nach deutschem Recht (§ 1591 BGB) ist juristische Mutter, die Frau, die das Kind geboren hat, und das ist eben nicht der Fall für die andere Frau in der gleichgeschlechtlichen Ehe. Sie hat keine Schwangerschaft und keine Geburt durchgemacht. Das Schließen solcher terminologischen Lücken setzt beim Kandidaten eine zumindest gewisse Einsicht in das betreffende Teilgebiet des Rechts (hier Familienrecht) voraus, von wo aus die verschiedenen Relationen zwischen den Begriffen und ihren Bezeichnungen erarbeitet werden müssen.

Die Übersetzungslösungen Co-Mutterschaft bzw. Mitmutterschaft sind Lehnübersetzungen (calque), was in Fällen fehlender Rechtsbegriffe zwischen zu vergleichenden Rechtsordnungen häufig als Strategie empfohlen wird (Mattila 2006: 119.)

6. Zusammenfassung und Ausblick

Die Zielsetzung des sich seit 2007 in der Aufbauphase befindenden TK-NHH Korpus ist, als Grundlage für sowohl theoretisch als auch empirisch basierte Studien von Fachübersetzungen zu dienen. Die Übersetzungsprodukte sind von Kandidaten der Übersetzerprüfung in Klausuren erbracht worden. Das Hinzuziehen von unterschiedlichen Hilfsmitteln ist durch die Prüfungsordnung geregelt. Die geltende Prüfungsordnung erlaubt keine separate Beurteilung der in den Subkorpora gespeicherten Dateien, sondern nur die pauschale Beurteilung der vier Texte als „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“, was in den Tabellen(1-3) nicht angegeben worden ist. Vor diesem Hintergrund sind erste Ergebnisse empirisch basierter Studien zu zwei verschiedenen Problembereichen (modale Ausdrücke und Fälle pragmatischer Explizitierung) vorgestellt worden. Hinzu kommt das Ergebnis einer Analyse von terminologischen Herausforderungen. Es gilt als anerkannt, dass terminologische Herausforderungen den meisten Fachübersetzungen inhärent sind. Sie wurden hier auf der Grundlage einer neuen gesetzlichen Regelung in Norwegen anhand von zwei Beispielen diskutiert. Wie bereits verschiedentlich darauf hingewiesen worden ist, sind aufgrund der geringen Datenmenge die Ergebnisse dieser Studien nicht verallgemeinerbar. Sie beschreiben vielmehr einen Befund von sowohl deutschen als auch englischen Übersetzungslösungen, die mit dem korpusbasierten Ansatz schneller/einfacher herausgefiltert werden können. Aus Platzgründen sind die Lösungen hier nur summarisch kommentiert worden.

Für künftige Arbeiten mit dem TK-NHH Korpus sind m.E. zwei weitere wichtige Änderungen erforderlich, die bei der Konzipierung der Datenbank leider nicht bedacht worden sind: (1) eine zusätzliche Metadatenkategorie mit der Information darüber, ob der Kandidat die ZS als Muttersprache hat und (2) die Erstellung eines vergleichbaren Korpus aus nichtübersetzten Texten der jeweiligen Fremdsprache, die im TK-NHH Korpus vertreten ist. Das Einführen einer zusätzlichen Metadatenkategorie lässt sich nur für die künftigen Dateien machen, da ein Rückverfolgen der bisherigen Dateien zu den anonymisierten Kandidaten nicht möglich ist. Die Erstellung eines vergleichbaren Korpus würde eine Triangulierung von AT, ZT und vergleichbaren Texten ermöglichen und somit sichere Erkenntnisse erlauben, sowohl unter didaktischem als auch theoretischem Aspekt.